Du vermisst gemeinsame Kochabend mit deinen Freunden und dabei die ein oder andere Flasche Wein zu verköstigen, dann ist Cook & get drunk genau das richtige für dich. Also schnapp dir deine Kochschürze und dein Lieblingsgetränk und sei dabei. Der Ablauf ist wie folgt: Alle Zutaten die du benötigst werden vorher bekannt gegeben. Dann wird über zoom zusammen das Rezept gekocht. Da das aber doch sehr langweilig ist gibt es natürlich auch noch Regeln.
Der Fachbereich IFM (Immobilien und Facility Management) der TU Wien und die Universität Stanford schreiben eine Studentenchallenge aus, zu der sich Student_innen des Bauingenieurwesens bzw. Raumplanung bewerben können. Dabei können ausgewählte Student_innen an dem Kurs ME310 2020-2021 an der Universität Stanford Mechanical Engineering teilnehmen, um gemeinsam eine Designchallenge zu erarbeiten – betreut wird dieser Kurs von Larry Leifer und Alex Redlein.
Genauere Informationen können der Webseite des IFM entnommen werden.
Das Feedback zur Sonntagsöffnung der Universitätsbibliothek war sehr positiv, weshalb die Öffnung im Sommersemester 2017 fortgesetzt wird. Außer am Oster- und Pfingstsonntag wird die Hauptbibliothek in der Resselgasse 4 sonntags von 10.00-17.00 Uhr offen sein.
In den Sommerferien wird es aufgrund der verkürzten Öffnungszeiten (samstags geschlossen) keine Öffnung am Sonntag geben. Aktuelle Informationen findet ihr auf der Website: http://www.ub.tuwien.ac.at/
Studierende auf der Warteliste müssen zum Prüfungstermin erscheinen oder sich rechtzeitig abmelden § 16 Abs 5 Satzung TU
Wurde bei Prüfungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze ausgeschöpft, sind die über diese Anzahl hinaus gehenden zum Prüfungstermin ordnungsgemäß angemeldeten Studierenden in eine Warteliste aufzunehmen. Diese haben auch zum Prüfungstermin zu erscheinen, oder sich gemäß § 18a von der Prüfung abzumelden. Das Studienrechtliche Organ hat dafür Sorge zu tragen, dass ordentliche Studierende der Warteliste, für die diese Prüfung nach den curricularen Vorgaben ein Pflichtfach darstellt und denen trotz Erscheinen am Prüfungstag kein Platz zur Verfügung gestellt werden konnte, die Möglichkeit haben, die Prüfung ehestmöglich, vorzugsweise innerhalb von zwei Wochen ab dem Prüfungstermin abzulegen. Dieser zusätzliche Prüfungstag ist Teil des ursprünglichen Prüfungstermins und die Teilnahme ist von den berechtigten Studierenden nach Bekanntgabe des Prüfungstages zu bestätigen. Andernfalls ist eine Abmeldung gemäß § 18a durchzuführen.
Zur Erinnerung:
Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung zu einer Prüfung kann eine Sperre dieser Prüfung von 8 Wochen verhängt werden § 18a Abs 2 und 3 Satzung TU
Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Die Anmeldung zu der OLVA findet während der Vorträge statt!
Was und Warum?
Die Orientierungslehrveranstaltung dient dazu, den Studierenden erste Einblicke in das „Bachelorstudium Bauingenieurwesen und Infrastrukturmanagement“ zu geben. Dazu gibt es an den Vormittagen Vorträge von den Professoren aus unterschiedlichen Lehr- und Forschungsbereichen.
Am Nachmittag wird das Programm der Lehrveranstaltung von deiner Fachschaft .biz gestaltet: hier erhältst du alle weiteren wichtigen Informationen rund ums Studium:
Welche Fächer erwarten mich in den nächsten Semestern, wo muss ich mich wann für was anmelden?
An wem kann ich mich wenden wenn ich Probleme habe?
Studienvertretung und Fachschaft- was ist das?
Wo finde ich was in der Universität?
Was muss ich bei diversen Beihilfen etc. beachten?
Wo bekomme ich Skripten her, in welchen Fächern ist Anwesenheitspflicht, wann muss/kann ich welche Prüfung machen?
Und noch vieles mehr beantworten dir gerne deine ErstsemestrigentutorInnen- und ganz nebenbei lernst du sicher ein paar deiner neuen StudienkollegenInnen kennen!
Kennst du das, du sitzt in der Vorlesung und plötzlich hast du nur noch 3 Blätter Papier und keiner deiner Stifte schreibt mehr? Im INTU-Paper kannst du als Studi schnell und günstig deine Vorräte auffüllen (-10% auf alle Artikel).
Oder suchst du noch ein Buch als perfektes Geschenk? Das findest du sicher im INTU-Books.
Im INTU Books&Shop erhälts du Software, Fachliteratur und Merchandisartikel der TU Wien.
Der Senat der Technischen Universität Wien hat in seiner Sitzung am 27. Jänner 2014 auf Antrag des Rektorats mit Stimmenmehrheit die Änderung des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“ beschlossen. Die Verlautbarung erfolgte im Mitteilungsblatt 3/2014. Du findest die aktuelle Fassung auf der Webseite der Universitätskanzlei.
Die wichtigste Regelung dieser Novelle ist der neu eingefügte Paragraf über die Abmeldung von Prüfungen:
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Deine Fachschaft .biz hat sich mit dem Platzmangel im Lernraum auseinandergesetzt und folgendes ist dabei entstanden: Wir haben es ermöglicht, dass ab sofort im Baustatik-Seminarraum 202 (zwischen den Stiegen 2 und 7 im 2.Stock) tagsüber gelernt werden kann. Das gibt euch nicht nur einen wesentlichen größeren Raum um eurem Studium nachzugehen, sondern führt aufgrund der besseren Verteilung aller Lernenden auch zu einem besseren Arbeitsklima. Die Belegung vom Seminarraum kannst du im TISS einsehen.
SEHR WICHTIG für dich ist: Wenn alles einwandfrei funktioniert und der Lernraum effizient und in Abstimmung mit dem Institut genutzt wird, wird dieses Projekt vielleicht auch mit anderen Instituten möglich sein.
Um das zu erreichen sind folgende Spielregeln unbedingt zu beachten:
Der Seminarraum ist sauber zu halten, da er auch als Besprechungsraum dient
Tisch- und Sitzordnung sollen beim Verlassen wieder hergestellt werden
Den Raum 15 Minuten vor der nächsten eingetragenen LVA/Besprechung verlassen
Wenn es vom Institut erbeten wird, solltest du den Seminarraum auch kurzfristig verlassen
Die Tafeln sind vor dem Verlassen wieder zu löschen
Ebenso sind die Fenster zu schließen
Die Beamerfernbedingung und -Kabel können im Sekretariat ausgeborgt werden.
Bitte haltet euch an diese Regeln, damit dieser Seminarraum auch weiterhin als Lernraum genutzt werden kann.