Praktikum

Bachelorstudium Bauingenieurwesen (Quelle)

Im Bachelorstudium besteht die Möglichkeit, sich Praxistätigkeiten (Ferialpraxis/ Arbeit in einem facheinschlägigen Bereich), die während des Studiums durchgeführt wurden, als freies Wahlfach anrechnen zu lassen. Dafür ist Folgendes notwendig:

  1. Ausfüllen des Formulars für die Anrechnung von Praxistätigkeit.
  2. Einholen der Bestätigung des_der Arbeitgeber_in
  3. Übermittlung der Unterlagen (Formular “Ansuchen zur Anrechnung der Facheinschlägigen Praxis”, Bestätigung Arbeitgeber, Nachweis Sozialversicherung,  aktuelles Studienbuchblatt) an das Dekanat (bauwesen(at)tuwien.ac.at).

Sollte eines der Dokumente nicht vorgelegt werden können, ist die Anerkennung der Facheinschlägigen Praxis nicht möglich!

Bitte beachte, dass Ferialpraktika, die während der Schulausbilung absolviert wurden, nicht angerechnet werden können!

Ausführliche Informationen zur Anerkennung der facheinschlägigen Praxis können der Richtlinie entnommen werden.


Bachelorstudium Umweltingenieurwesen (Quelle)

Im Bachelorstudium besteht die Möglichkeit, sich Praxistätigkeiten (Ferialpraxis/ Arbeit in einem facheinschlägigen Bereich), die während des Studiums durchgeführt wurden, als freies Wahlfach anrechnen zu lassen. Dafür ist Folgendes notwendig:

  1. Ausfüllen des Formulars für die Anrechnung von Praxistätigkeit.
  2. Einholen der Bestätigung des_der Arbeitgeber_in
  3. Übermittlung der Unterlagen (Formular “Ansuchen zur Anrechnung der Facheinschlägigen Praxis”, Bestätigung Arbeitgeber, Nachweis Sozialversicherung,  aktuelles Studienbuchblatt) an das Dekanat (uiw(at)tuwien.ac.at).

Sollte eines der Dokumente nicht vorgelegt werden können, ist die Anerkennung der Facheinschlägigen Praxis nicht möglich!

Bitte beachte, dass Ferialpraktika, die während der Schulausbilung absolviert wurden, nicht angerechnet werden können!

Ausführliche Informationen zur Anerkennung der facheinschlägigen Praxis können der Richtlinie entnommen werden.