Spranzen (alt öst. Begriff für kopieren, abkupfern) sind nützliche Dinge wie Altprüfungen, Mitschriften, Übungen und weitere Lernunterlagen.
Spranzen bekommen
Unsere Spranzensammlung ist ein Schatz für alle Studierenden! Hier findest du gesammelte Arbeitsunterlagen von Kolleg_innen, die ihre Materialien nach einer Prüfung nicht in den Papierkorb, sondern bei uns abgegeben haben.
Du kannst die Unterlagen direkt bei uns im Büro einsehen und sie auf einen USB-Stick (idealerweise USB 3) oder eine externe Festplatte kopieren. Komm einfach vorbei!
Wichtig: In der vorlesungsfreien Zeit ist das Büro nicht immer besetzt. Ruf daher am besten vorher kurz an.
Spranzen abgeben
Damit unsere Spranzensammlung aktuell bleibt, sind wir auf deine Unterstützung angewiesen. Wir freuen uns über:
- Unterlagen aus TISS und TUWEL
- Ausarbeitungen
- Hausübungen
- Aufgabenstellungen
- und alles, was sonst noch hilfreich sein könnte!
Bring uns deine Daten einfach per USB-Stick ins Büro oder schick sie per Mail. Bitte beachten: E-Mail-Anhänge sollten nicht größer als 10 MB sein. Für größere Dateien kannst du den ACOnet FileSender nutzen (siehe unten).
Tipp: Gib bitte immer den vollständigen Namen der Lehrveranstaltung an.
Recht auf Einsicht in die Beurteilungsunterlagen
Ein besonders wertvoller Teil unserer Sammlung sind Altprüfungen. Wusstest du, dass du nach einer Prüfung ein Recht auf Einsicht hast? Laut Universitätsgesetz 2002 § 79(5) kannst du innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Note:
- deine Prüfung einsehen,
- Unterlagen kopieren oder fotografieren (ausgenommen sind Multiple-Choice-Fragen und strukturierte mündliche Prüfungen mit Antwortmöglichkeiten)
ACOnet FileSender – Große Datenmengen schicken
Du hast größere Dateien, die du uns schicken möchtest? Mit dem ACOnet FileSender geht das ganz einfach:
- Wähle die TU Wien als Institution aus.
- Melde dich mit deinem TISS-Login an.
- Lade die Daten hoch.
- Schick uns den Download-Link per Mail.

Rechtstext:
Universitätsgesetz 2002 § 79. (5) Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, diese Unterlagen zu vervielfältigen. Vom Recht auf Vervielfältigung und einer Einsichtnahme mit Mitteln der elektronischen Kommunikation ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen sowie Fragen von strukturierten mündlichen Prüfungen inklusive der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.