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Rechtsgrundlagen für Prüfungen

Uns Studierenden stehen per Gesetz viele Rechte zu, die jedoch nicht allgemein bekannt sind. Aus diesem Grund haben wir hier einige der wichtigsten Passagen aus dem Universitätsgesetz (UG) und der Satzung der TU zusammengefasst. Sie sollen als Nachschlags- und Informationswerk dienen.

Rechtsgrundlagen für Prüfungen und Zeugnisse

Infoblatt zu den Studiengebühren

Wer ist wirklich befreit und wie lange? DOWNLOAD

Informationen zu den Zeugnissen

Wichtigte Punkte der Weisung des Vizerektors für Lehre vom 17.6.06

Ab sofort wird das Datum der Ablegung von Bakkalaureats-, Magister- und Diplomprüfungen nicht mehr mit dem Datum der Ablegung der letzten notwendigen Lehrveranstaltung sondern mit dem Datum der Einreichung aller Zeugnisse am Dekanat definiert. Wer also gegen Ende eines Semesters den Abschnitt abschließt, sollte bei Anspruch auf Beihilfen unverzüglich nach Erhalt des letzten Zeugnisses einreichen.

Auch erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Tatsache, das Zeugnisse über LVAs unverzüglich , jedenfalls aber längstens innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung (§75 Abs. 4 UG 2002) auszustellen sind . Sollte das nicht geschehen, besteht auf euer Recht und meldet uns auch diese Vorfälle!

Prüfungskalender

Das Dekanat für BI hat einen online-Prüfungskalender erstellt, in dem bereits die meisten Institute ihre Prüfungstermine für das laufende und kommende Semester eingetragen haben. Auch Termine von Übungskolloquien sind enthalten.
Prüfungskalender

Soft Skills

Hier der Link für die Soft-Skills-Fächer. Im Bakkalaureat wären 9 ECTS-Punkte davon zu absolvieren, da Einführung in die EDV sowie Bau- und Anlagenrecht Pflichtfächer sind, bleiben 4,5 ECTS zur freien Wahl über.

Softskill-Katalog der TU



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