Uns Studierenden stehen per Gesetz viele Rechte zu, die jedoch nicht allgemein bekannt sind. Aus diesem Grund haben wir hier einige der wichtigsten Passagen aus dem Universitätsgesetz (UG) und der Satzung der TU zusammengefasst. Sie sollen als Nachschlags- und Informationswerk dienen.
Wer ist wirklich befreit und wie lange? DOWNLOAD
Wichtigte Punkte der Weisung des Vizerektors für Lehre vom 17.6.06
Ab sofort wird das Datum der Ablegung von Bakkalaureats-, Magister- und Diplomprüfungen nicht mehr mit dem Datum der Ablegung der letzten notwendigen Lehrveranstaltung sondern mit dem Datum der Einreichung aller Zeugnisse am Dekanat definiert. Wer also gegen Ende eines Semesters den Abschnitt abschließt, sollte bei Anspruch auf Beihilfen unverzüglich nach Erhalt des letzten Zeugnisses einreichen.
Hier der Link für die Soft-Skills-Fächer. Im Bakkalaureat wären 9 ECTS-Punkte davon zu absolvieren, da Einführung in die EDV sowie Bau- und Anlagenrecht Pflichtfächer sind, bleiben 4,5 ECTS zur freien Wahl über.
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