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Rechtsgrundlagen für Prüfungen
Uns Studierenden stehen per Gesetz viele Rechte zu, die jedoch nicht allgemein bekannt sind. Aus diesem Grund haben wir hier einige der wichtigsten Passagen aus dem Universitätsgesetz (UG) und der
Satzung der TU zusammengefasst. Sie sollen als Nachschlags- und Informationswerk dienen.
Rechtsgrundlagen für Prüfungen und Zeugnisse
Einsichtnahme zu Prüfungen:
Universitätsgesetz , § 79:
(5) Der oder dem Studierenden ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die Beurteilungsunterlagen umfassen auch die bei der betreffenden Prüfung gestellten Prüfungsfragen. Die oder der Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. Vom Recht auf das Anfertigen von Fotokopien ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items.
Weitere Infos:
vowi.fsinf.at/wiki/FAQ_Prüfungsrecht
Universitätsgesetz
Satzung der TU-Wien
HSG Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998
Satzung der HTU Wien
Infoblatt zu den Studiengebühren
Wer ist wirklich befreit und wie lange?
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Informationen zu den Zeugnissen
Wichtigte Punkte der Weisung des Vizerektors für Lehre vom 17.6.06
Ab sofort wird das
Datum der Ablegung von Bakkalaureats-, Magister- und Diplomprüfungen nicht mehr mit dem Datum der Ablegung der letzten notwendigen Lehrveranstaltung sondern mit dem
Datum der Einreichung aller Zeugnisse am Dekanat definiert. Wer also gegen Ende eines Semesters den Abschnitt abschließt, sollte bei Anspruch auf Beihilfen unverzüglich nach Erhalt des letzten Zeugnisses einreichen.
Auch erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Tatsache, das
Zeugnisse über LVAs unverzüglich , jedenfalls aber
längstens innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist
von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung (§75 Abs. 4 UG 2002)
auszustellen sind . Sollte das nicht geschehen, besteht auf euer Recht und meldet uns auch diese Vorfälle!
Prüfungskalender
Das Dekanat für BI hat einen online-Prüfungskalender erstellt, in dem bereits die meisten Institute ihre Prüfungstermine für das laufende und kommende Semester eingetragen haben. Auch Termine von Übungskolloquien sind enthalten.
Prüfungskalender
Soft Skills
Hier der Link für die Soft-Skills-Fächer. Im aktuellen Bakkalaureat-Stuienplan sind 9 ECTS-Punkte an Soft-Skills zu absolvieren.
Softskill-Katalog der TU
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